Diktatur des Rektorats
Mit der Umsetzung des Universitätsgesetzes 2002 (UG 02) an der Universität Wien wird es jetzt endgültig ernst. Der Organisationsplan, welcher vom Wiener Rektorat ausgeheckt wurde, sorgt für die Umsetzung der Vorgaben des UG 02 ab 1. Jänner 2004.

Redaktion
Vieles, vor dem in den letzten Monaten und Jahren gewarnt worden war, tritt nun ein: Abschaffung demokratischer Strukturen insbesondere auf den unteren Ebenen, Orientierung an Wirtschafts- und Managementprinzipien und eine Zwei-Ebenen-Struktur.
Im Juli begann Rektor Winckler zusammen mit ausgewählten sogenannten „ExpertInnen“ mit der Erstellung eines Organisationsplanes für die Uni Wien; der Prozess der Entwicklung dieser neuen Strukturen war vor allem davon geprägt, dass die Betroffenen – Lehrende, Forschende und nicht zuletzt Lernende der Uni Wien – von der Diskussion systematisch ausgegrenzt wurden. Kritische Stimmen wurden ignoriert und dementsprechend sieht auch das Ergebnis aus:
Mitbestimmung adé
Die schon bisher nur marginal vorhandene Mitbestimmung auf allen Ebenen ist mit dem UG 02 endgültig Geschichte. Statt Studienkommissionen und Institutskonferenzen gibt es hinkünftig nur mehr den Senat als einziges Kollegialorgan, welches nunmehr für die Studienplanerstellung für alle Studienrichtungen zuständig ist; die Kompetenz über sämtliche studienrechtliche Angelegenheiten (Anrechnungen etc.) sowie die Studienorganisation liegt ab sofort bei StudienprogrammleiterInnen, von welchen es nicht einmal für jede Studienrichtung eine/n geben wird. Bestellt werden diese nach Anhörung des Senates direkt vom Rektorat.
Die „Mitbestimmung sichergestellt“ wird laut Rektor Winckler durch ganze fünf Studierende, welche im Senat vertreten sind; die ProfessorInnen verfügen – wie könnte es anders sein – über die absolute Mehrheit in dem 18- köpfigen Gremium.
Neue Strukturen
Konkret sieht die neue Organisation der Uni Wien folgendermaßen aus: Ab Jänner 2004 wird es 18 Fakultäten geben, welche die unterste Ebene darstellen. Diese Fakultäten sind eine Mischung aus den bisherigen Fakultäten und Instituten und stellen nicht mehr eine Ebene zwischen Universität und Instituten dar.
Die Neuaufteilung wirkt in erster Linie willkürlich; beispielsweise wurden die naturwissenschaftlichen Studienrichtungen auf sieben, die Human- und Sozialwissenschaften auf sechs und die geisteswissenschaftlichen Studienrichtungen auf zwei dieser neuen Fakultäten aufgeteilt.
Die Organisation innerhalb dieser Fakultäten bleibt zur Gänze den LeiterInnen derselben überlassen; letztere bestellt der Rektor. Das Resultat dieser Neustrukturierung werden nicht lediglich merkwürdige Varianten sein, sondern auch Konflikte zwischen den Studienrichtungen sind abzusehen, da nicht mehr für jedes Institut ein/e Institutsvorstand/ändin zuständig sein wird, sondern pro Fakultät ein/e Leiter/in, welcher kaum die Interessen aller ihm/ihr zugeteilten Studienrichtungen gleichwertig vertreten wird.
Studierende als KundInnen
Allerdings greift eine Kritik zu kurz, die in dem jetzigen Entwurf nur einen unausgereiften Schnellschuss, der ja eigentlich „gut gemeint“ war, sieht. Auch wenn die konkrete Umsetzung als dilettantisch bezeichnet werden muss, darf doch nicht übersehen werden, dass bestimmte Maßnahmen seit langem vorbereitet wurden und daher alles andere als „Flüchtigkeitsfehler“ sind.
Hartnäckig wird verschwiegen, dass diese „Schönheitsfehler“ wesentliche Elemente eines nach neuen (neoliberalen) Kriterien gestalteten einheitlichen europäischen Hochschulraumes sind. Den meisten Studierenden ist das Ganze mittlerweile unter dem Namen Bologna-Prozess ein Begriff; und der sieht eben neben der de facto Abschaffung demokratischer Mitbestimmungsrechte und der Verschulung von Studiengängen eine nach marktwirtschaftlichen Kriterien organisierte Hochschule vor, die neben einer kleinen Elite an hochqualifizierten AbsolventInnen hauptsächlich für Kapitalinteressen maßgeschneiderten FachidiotInnen produziert. Dass für letztere die Auseinandersetzung mit kritischen Leerinhalten höchstens unnnötigen Ballast darstellt, scheint einsichtig; im Laufe ihres universitären Schnellsiedekurses (auch Bakkalaureat genannt) hätten sie allerdings ohnehin nur wenig Zeit für solche Extravaganzen.
Der Plan bedeutet die Degradierung von Studierenden zu KonsumentInnen von möglichst direkt verwertbarem Wissen. Studentische Forschung spielt in diesem Entwurf keine Rolle mehr. Die Universitäts„kundInnen“ werden in eine große Masse von lernenden und einen kleinen Anteil von forschenden Universitätsangehörigen selektiert.
Auch die Zeiten, in denen so exotische und wenig profitable Lehrinhalte wie gender- oder cultural studies angeboten wurden, dürften nun endgültig passé sein. Die Lukrierung von Drittmitteln auf dem gelobten freien Markt ist angesagt und die werden dort eben nicht nach der Frage, wie gesellschaftskritisches Potential gefördert werden kann oder aus philanthropischen Motiven vergeben sondern nach den Kriterien des größtmöglichen Outputs.
Darüber hinaus besteht für Lehrende mit am Markt wenig nachgefragten Forschungsfeldern natürlich auch noch die tolle Möglichkeit, ihre Lehr- und Forschungsaufträge über „Kontakte“ abzusichern und mittels persönlicher Seilschaften aus dem knapp gewordenen universitären Budget etwas für sich abzuzweigen.
Um vorauszusehen, dass unter diesen Umständen – egal in welcher Variante-die Interessen von Studierenden in Zukunft nur noch eine untergeordnete Rolle spielen und höchstens noch als lästige Einmischung bzw. Unzulässige Forderungen wahrgenommen werden, dazu braucht mensch wohl keine Prophet/in zu sein.
Unitat 4/03 | Religion, Christentum und die Linke
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